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Nach mehr als zwei Jahrzehnten ändert der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erstmals sein Logo respektive Corporate Design. Im Mittelpunkt der Neugestaltung stehen neben einer digitalen Anwendbarkeit auch Aspekte der Barrierefreiheit. Im Zuge des Redesigns wird die Schreibweise der Abkürzung von „G-BA“ auf „GBA“ umgestellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wurde 2004 als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gegründet. Zu seinen Aufgaben zählen die Festlegung erstattungsfähiger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Zusatznutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG), die Festlegung von Qualitätsstandards sowie die vertragsärztliche Bedarfsplanung. Das Plenum umfasst 13 Stimmberechtigte: drei Unparteiische, fünf Vertreter der Krankenkassen und fünf der Ärzteschaft, Zahnärzteschaft und Krankenhäuser. Patientenorganisationen haben Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Kontext: Vor allem die korporatistische…

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