33 minutes ago · 12 Min. Lesezeit2409 Wörter · Kultur · ausblenden

Die Tage wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf zu einem brisanten Thema diskutiert, der mich wirklich interessiert hat. Und wenn mich etwas interessiert, dann schaue ich mir gern, wie schon mal bemerkt, die dazugehörige Debatte an. Gut, in diesem Falle habe ich sie beim Aufräumen gehört, wir wollen ja exakt bleiben. Worum es ging? Um K.-o.-Tropfen, genauer gesagt um eine Verschärfung des Strafrechts bei Sexual- und Raubdelikten, bei denen Täter ihre Opfer mit betäubenden Substanzen wehrlos machen. Seit Gisèle Pelicot sollte nun wirklich auch beim letzten angekommen sein, was es damit auf sich hat. Der Hintergrund für den Gesetzesentwurf ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2024. In diesem Beschluß kam der BGH zu dem Schluß, daß narkotisierende Substanzen, beispielsweise heimlich in den Drink gekippt, juristisch nicht als „gefährliche Werkzeuge“ im Sinne des entsprechenden Strafparagraphen gelten. Wenn mich also jemand mit einem Messer zu sexuellen Handlungen zwingt,…

Die Kommentarfunktion wurde von Bubbles entfernt. Warum? Wenn du über diesen Beitrag sprechen willst, schreib der Person direkt, kommentiere auf ihrem Blog, falls es dort Kommentare gibt, oder antworte mit einem "RE:"-Beitrag in deinem eigenen Blog. Vorschläge? feedback@bubbles.town