58 minutes ago · Politik · ausblenden · 0 Kommentare

In der aktuellen politischen Diskussion wird gerne von „Enteignung“ gesprochen, obwohl „Vergesellschaftung“ gemeint ist. Zum Beispiel sagte unser Bundeskanzler zuletzt: „Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.“, oder DIE ZEIT fragt: „Kommt jetzt wirklich die Enteignung in Berlin?“. Das sind wahrscheinlich alles ungewollte Verwechslungen und Schuld daran sind überhaupt die Organisator*innen des Berliner Volksentscheids 2021, der „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hieß, aber Vergesellschaftung forderte. Gemäß meinem Bildungsauftrag sei hier einmal kurz aufgeführt, was der Unterschied zwischen Enteignen und Vergesellschaften ist. Beide Mittel entstammen übrigens dem Grundgesetz und sind tatsächlich nicht so illegal, wie sie mithin klingen (oder Leute sie klingen machen wollen). Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) Der Staat entzieht konkretes Eigentum für einen bestimmten öffentlichen Zweck, etwa Grundstücke für eine Straße oder Bahntrasse. Das Eigentum wechselt nur den…

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