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Die Spannerbrille von Meta soll nicht verboten werden. Es geht um die Frage, ob sie bereits verboten ist. In Deutschland dürfen nämlich keine Kameras verkauft werden, die nicht als Kamera erkennbar sind. Im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) heißt es: „Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“ Es droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Die Die Menschenrechtsorganisation HateAid hat deshalb Anzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und mehrere…

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