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Wenn dieser Bundeskanzler meint, seine Minister sollen erst einmal ihr Amt ohne Eid ausüben und gegen das Grundgesetz verstoßen (warum nicht gleich bis im Frühjahr warten?), dann ist das … Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid. – Art. 64 Abs. 2 Grundgesetz Es geht mir nicht einmal um die juristische Bewertung, ob beispielsweise die Maßnahme eines derartigen Nicht-Wirklich-Ministers nach 6 Wochen rechtsgültig ist, oder ob der Bundeskanzler haftbar für derartige, rechtswidrige Handlungen wäre. Ja, eine Sondersitzung ist kostspielig. Doch wenn dieser Bundeskanzler meint, das Grundgesetz gilt nur, wenn es nichts extra kostet, wenn unser Grundgesetz nach den Kosten einer Sondersitzung zu bewerten ist, dann sendet das ein klares Signal. Verursacht hat diese Situation nicht das deutsche Volk, sondern ein Bundeskanzler, der meint, mitten in der Sommerpause seine Regierung umbesetzen zu müssen. Ein…

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