Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes schreibt es vor: „Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.“ Der Beginn der Wahlperiode ist die konstituierende Sitzung des neugewählten Bundestags, das war am 25. März 2025. Das verfassungsrechtliche Zeitfenster (46 bis 48 Monate) beginnt also am 25. Januar 2029 (eigentlich also am Sonntag, dem 28. Januar) und endet am 25. März 2029 (ein Sonntag). Legt man zugrunde, dass Wahlen an Karneval und in Ferien oder an diese angrenzend eher gemieden werden dürften, ergibt sich folgendes Bild: SonntagFerien / Karneval 202928. Janfrühestmöglich (46-Mon.-Grenze); Berlin/Brandenburg-Winterferien ab 29.1.4. FebWinterferien MV/SN/ST beginnen am Folgetag (5.2.); andere gerade vorbei11. FebKarnevalssonntag + Winterferien MV/SN (drin), BY/SL/TH (ab 12.)18. Feballe Winterferien beendet (≤17.2.), Karneval vorbei, weit vor Ostern25. Febkomplett zwischen den Ferien, kein Land in Ferien,…
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