Meine Veldman schreibt in „Böhl on Justification and Regeneration: Some Implications for Preaching and Pastoring“ (Unio Cum Christo 7, 2 (2021), S. 101): Wenn Böhl in seiner „Dogmatik“ von der Rechtfertigung im eigentlichen Sinne spricht, verweist er auf Römer 3,28 und insbesondere auf Vers 28: „Darum halten wir fest: Der Mensch wird aus dem Glauben gerecht, ohne die Werke des Gesetzes“, den er als den „locus classicus“ für das richtige Verständnis der Rechtfertigungslehre bezeichnet. Wie wird man also vor Gott gerecht? Die Antwort lautet: nur durch die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi und die Vergebung der Sünden vor dem Gericht Gottes (in foro Dei). Böhl betont, dass die Rechtfertigung eine rechtliche und gerichtliche Angelegenheit ist. Die Ablehnung des Gesetzes (der Zehn Gebote) vor oder nach Christus würde daher die Rechtfertigungslehre untergraben, sowohl hinsichtlich der Sündenüberzeugung (Buße) als auch der Erlösung durch den aktiven und passiven Gehorsam Christi gegenüber…
Noch keine Kommentare. Anmelden um im Fediverse zu antworten. Kommentare erscheinen hier.