12 hours ago · Tech · 0 Kommentare

Wer mit einem Chatbot auf der Website eines Unternehmens interagiert, sollte davon ausgehen können, dass die vom Chatbot gelieferten Anworten wie Aussagen des Unternehmens gewertet werden. Dieses „Ja, was denn sonst?“ wird nun rechtlich untermauert. Wer einen KI-Chatbot auf seiner Website einsetzt, muss sich dessen Aussagen zurechnen lassen. Der Chatbot ist kein „Dritter“, dessen Fehlverhalten die Verantwortung des Unternehmens entfallen lässt. Für KI-Anbieter (dh auch ein Unternehmen, das den derartigen Chatbot auf der Website einsetzt) bedeutet das: KI-Systeme in der Kunden- oder Unternehmenskommunikation müssen organisatorisch, technisch und inhaltlich kontrolliert werden. […] Was der Chatbot in der Außenkommunikation sagt, wird dem Unternehmen zugerechnet. DataProtect.at Im konkreten Fall ist es vielleicht sogar noch ein bisschen pikanter, da der Chatbot auf der Website von Schönheitschirurgen zum Einsatz kam: Für Risiken und Nebenwirkungen haftet der Arzt, wenn sein Chatbot…

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