2 hours ago · Politik · 0 Kommentare

Link → Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorrats­daten­speicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben. Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorrats­daten­speicherung in Deutsch­land. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt. Sieht aus als bekäme jedes Jahrzehnt seinen Versuch zur Vorrats­daten­speicherung. Was wohl dieses Mal passiert?

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